Ein paar Worte zum DRM

Das DRM ist unter E-Book-Nutzern ein ebenso umstrittenes wie leidiges Thema.

DRM, “Digitales Rechtemanagement” oder englisch “Digital Rights Management” ist ein Kopierschutz, der verhindern soll, dass unautorisierte Vervielfältigungen von E-Books erfolgen und Verlage und Autoren durch Raubkopiererei in ihren Urheberrechten und letztlich in ihrem Einkommen geschädigt werden. Über den Sinn und Unsinn des DRM kann man lange streiten – und dies geschieht im Netz der Netze ebenso ausführlich wie in der realen Welt. Ein Beitrag anlässlich der letzten Frankfurter Buchmesse mag dies verdeutlichen: ”Die Buchbranche und das Raubkopierer-Schreckgespenst”.

Eine Eigenschaft elektronischer Bücher ist natürlich ihre leichte Verbreitbarkeit. Man kann eine Vorlage ohne großen Aufwand verlustfrei so oft verfielfältigen, wie man möchte. Wenn man sie ins Internet zum Download bereit stellt, geht das quasi von allein, denn jeder Interessent lädt sich seine eigene Kopie selbst herunter. Die Autoren und Verlage stehen also vor dem selben Problem wie die Musik- oder Filmbranche. Man fürchtet Umsatzeinbrüche, wenn ein Buch erst einmal digitalisiert ins Netz gestellt wird. Um dem zu begegnen, hat man zum einen die Nutzerrechte entsprechend eingeschränkt und zum zweiten technisch einen Kopierschutz eingerichtet, der sicher stellen soll, dass nur legale Nutzer ein E-Book gemäß der Nutzungsrechte verwenden können. Gegen die bereits weit verbreiteten illegalen Downloadseiten für E-Books gehen die Verlage selbstverständlich aktiv vor, wie dieses Beispiel zeigt: ”Verleger machen E-Book-Raubkopierer ausfindig”. Zum Thema Urheberrecht verweise ich gerne auf die vielen Beiträge, die Kollege Klaus Graf auf seinem Blog verfasst hat und gebündelt in dem Beitrag “Urheberrechtsinformationen in Archivalia” verlinkt sind. Einen Einstieg in das Thema “DRM” gibt auch der einschlägige Wikipedia-Artikel.

Wenn man ein E-Book kauft, …

… muss man sich im Klaren sein, dass man kein Eigentum erwirbt wie bei einem physikalischen Buch. Bei einem E-Book erwirbt man lediglich die Nutzungsrechte. Daher kann ein E-Book auch nicht verliehen, verschenkt oder später “gebraucht” verkauft werden.

Damit das nicht geschieht, werden die Buch-Dateien beim Kauf personalisiert. Das heißt, sie werden so kodiert, dass sie nur auf einem bestimmten Lesegerät, nämlich dem des Käufers, angezeigt werden können. Würde man diese Buchdatei auf einen anderen E-Book-Reader kopieren, ließe sich das Buch nicht anzeigen. Ein derart kodiertes Buch kann in der Regel auf sechs bis acht Geräte freigeschaltet werden, also z. B. für eine Handy-App, zwei PCs, einen E-Book-Reader usw., die alle auf den Namen des Käufers angemeldet sein müssen. Das klingt komplizierter als es ist, denn in der Regel merkt der Käufer davon nicht viel. Er kauft ein Buch, lädt es mit einer speziellen Software herunter und kann das Buch anschließend auf seinem PC, seinem Tablet, seinem Smartphone und seinem E-Book-Reader lesen.

Ein Problem des DRM ist, dass der Käufer sich keine Sicherungskopie ziehen kann. Amazon begegnet dem, indem man ein gekauftes Buch beliebig oft downloaden kann. Wenn also die Datei mal defekt sein sollte oder der Kindle kaputt geht, ist es kein Problem, sich die Bücher erneut zu laden. In der Epub-Welt sind die Zahl der Kopien, die man sich nach dem Kauf downloaden kann, meist beschränkt. Bei Ciando kann man ein Buch in der Regel zweimal herunter laden. Braucht man einen weiteren Download, muss man sich schon mit Ciando in Verbindung setzen. Und sollten Sie nach einiger Zeit einen E-Book-Reader des anderen Systems zulegen wollen, sind alle alten E-Book-Käufe verloren.

Technisch ist es kein Problem, den DRM-Kopierschutz von einem E-Book zu entfernen. Aber hierbei verlässt man rechtlich sicheren Boden. Daher kann an dieser Stelle dazu weder geraten noch Hinweise gegeben werden, wie dies technisch umzusetzen ist.

Anmerkung: Ich bin kein Jurist und gebe selbstverständlich keine Garantie auf die Richtigkeit meiner Darstellung des Sachverhaltes. Wenn sich hier Fehler eingeschlichen haben, so bitte ich ausdrücklich um Rückmeldung, damit ich dies korrigieren kann.

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